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Überschuldet?

Niemandem sei es gegönnt, in so eine Situation zu kommen. Wann ist man überschuldet? Einfach ausgedrückt: Wenn die Verpflichtungen das Einkommen übersteigen. Man kann Rechnungen und andere Dinge einfach nicht mehr bezahlen. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Die will ich nun nicht im Einzelnen aufzählen. Wer sich diese Seite hier durchliest, wird auch seine eigene Geschichte haben wie es dazu kam.

Wenn es dann mal dazu gekommen ist gibt es zwei Möglichkeiten. Den Kopf in den Sand stecken und das ganze Elend nicht sehen wollen. Oder offensiv mit dem Problem umgehen und aktiv werden. Das zu tun was man bisher versäumt hat.

Die erste Möglichkeit ist sicher die schlechteste. Absolut falsch ist es, Briefe mit Rechnungen und ähnlichem ungeöffnet in eine Schublade zu legen, damit man den Tatsachen nicht ins Auge sehen muss. Damit macht man sich nur noch mehr Probleme. Denn die Schulden wachsen stetig weiter an durch Zinsen und Gebühren für Mahnungen.

Man muss den Tatsachen aber ins Auge sehen um etwas dagegen tun zu können!!!

Ich möchte hier als erstes erwähnen das folgende Tipps für Schuldner sind, die sich so überschuldet haben das es sich nicht mit einem kleinen Nebenjob beheben lässt. Wer also eine monatliche Differenz von 30-50 Euro hat, der sollte einfach Zeitungen austragen um allen Verpflichtungen nachkommen zu können.

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Kassensturz

Als erster Schritt muss eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Auf der einen Seite werden alle Einnahmen aufgeführt. Das sind in der Regel nicht viele Posten.

Dann wird es Umfangreicher. Alle Ausgaben müssen aufgelistet werden. Und dabei darf nichts vergessen werden.

Einnahmen Ausgaben
Lohn / Gehalt Miete
Arbeitslosenhilfe Mietnebenkosten
Rente / Pension Heizkosten
Unterhalt Strom / Gas
Krankengeld Rundfunk
Sozialhilfe Telefon
Wohngeld Zeitungen
Kindergeld Beiträge (Verein, Gewerkschaft)
Erziehungsgeld Fahrtkosten, Benzin
Beihilfen Kfz-Steuer (monatlich)
Sonstige Kfz-Versicherung (monatlich)
  Lebensversicherung
  Unfallversicherung
  Hausratversicherung
  Vermögenswirksame Leistungen
  Sonstige Versicherungen
  Taschengeld
  Ernährung
  Bekleidung
  Hausrat, Reparaturen
  Hausinstandhaltungskosten
  sonstiges
Summe: Summe:

Wichtig ist hierbei, das man ALLE Ausgaben auflistet, und Beträge die man jährlich, halb- oder vierteljährlich zahlt, auf den Monat umrechnet, damit man den gleichen Nenner hat, also die monatliche Ausgaben.

Wenn man dann die Summe Ausgaben von der Summe Einnahmen subtrahiert, weiß man was man monatlich  zur Verfügung hat um Schulden abzuzahlen.

Man muss diesen Plan wirklich als PLAN sehen, also als Planung seiner Finanzen. So wie jede Firma auch ihre Einnahmen und Ausgaben planen muss, auch Budget oder Etat genannt.

Wenn man sofort schon die Möglichkeit hat zu sparen, sollte man diese Beträge direkt in korrigierter Form eintragen. Muss die teure TV-Zeitung sein oder tut es auch eine billige? Muss beim Haushaltseinkauf immer zu den Markenprodukten gegriffen werden oder kann man auch preiswerte Discountware nehmen, die genauso satt macht?

Sollte man nun feststellen das man unsinnige Versicherungen besitzt, kann man diese zwar sofort kündigen, aber sie müssen trotzdem eingetragen werden falls aufgrund der Laufzeit und Kündigungsfrist doch noch Beiträge gezahlt werden müssen.

Das Ganze erfordert zwar ein bißchen Arbeit, aber am Ende hat man einen kompletten Überblick über das Haushaltsbudget.

Wenn es schon soweit sein sollte das laufend Abbuchungen für Kredite vom Konto stattfinden und man am Ende die Miete nicht mehr zahlen kann, muss man auch hier die Notbremse ziehen. Dann ist es an der Zeit ein neues Girokonto zu eröffnen. Man muss erst mal wieder die Gewalt über seine Finanzen erhalten. Keine unkontrollierten Abbuchungen mehr. Dafür müssen erst mal alle wichtigen und lebensnotwendigen Dinge geändern werden. Der Arbeitgeber braucht die neue Kontoverbindung. Abbuchung oder Daueraufträge müssen geändert werden für Miete, Strom, Versicherungen und ähnliches. Auch wenn auf dem alten Konto dann die Abbuchungen der Gläubiger ins Leere laufen werden. Aber man muss konsequent sein um die Probleme anzugehen.

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Gläubiger

Im zweiten Schritt muss man sich einen Überblick über alle Gläubiger verschaffen. Dazu gehört natürlich in erster Linie die Gesamtforderung, aber auch Details zu Adressen und Vertreter (Inkassobüros, falls sich schon welche gemeldet haben)

Gläubiger mit Anschrift Aktenzeichen Bevollmächtigter mit Anschrift Aktenzeichen Gesamtforderung

Hier darf man nichts und niemanden vergessen. Banken, Kreditkartengesellschaften, Versandhäuser, Geschäfte, und sonstiges.

Wer jetzt denkt, das ist alles zu viel Aufwand, dem kann ich sagen das der Aufwand sich lohnt und hier auch schon zum Großteil zuende ist. Die Hauptaufgabe hat man hier schon beendet. Nun hat man wieder den Überblick, den man in der Zeit der Trägheit verloren hat. Dies ist nun die Grundlage für folgende Maßnahmen.

 

Anschreiben

Es muss ein Schreiben aufgesetzt werden, das den Gläubigern zu geht. Hier teilt man als erstes mit, das man zahlungsunfähig ist, jedoch nach einer Lösung sucht. Somit weiß der Gläubiger wie die Lage ist. Konsequenzen könnten hier erst mal sein, das z.B. Kreditkartengesellschaften ihre Kreditkarten zurück fordern, damit diese nicht mehr eingesetzt werden. Aber wer bis hier schon vorgedrungen ist, wird kaum noch die Motivation haben weitere Schulden zu machen.

Im gleichen Anschreiben fordert man als erstes einen aktuellen Stand der Forderungen an. Die Gläubiger werden dann eine Auflistung oder einfach den momentanen Stand der Forderung mitteilen (schriftlich!), und in der oben erwähnten Tabelle müssen evtl. die Beträge aktualisiert werden.

 

Rückzahlung planen

Seit einigen Jahren gibt es für jeden Bürger die Möglichkeit einer Verbraucherinsolvenz. Das bedeutet, für 6 Jahre wird das pfändbare Einkommen an die Gläubiger abgeführt, und den Rest der Schulden wird erlassen. Man kann also bei Null anfangen. Ohne Schulden, ohne Ersparnisse. Denn Vermögenswerte müssen natürlich ebenfalls an die Gläubiger abgeführt werden.
Einen Überblick dazu gibt es hier: Pfaendungstabelle

Diese Pfändungstabelle kann man als Grundlage für die anzubietende Rückzahlung nehmen. Das pfändbare Einkommen wird prozentual (aufgrund der Höhe der Schulden) an die Gläubiger verteilt.

 

Rückzahlung anbieten

Aufgrund der nun geplanten Rückzahlung, kann man den Gläubigern ein entsprechendes Angebot machen. Man muss auch jedem Gläubiger die Namen der anderen Gläubiger offenlegen, sowie die Schulden und die Höhe der Rückzahlung bei den anderen Gläubigern. Am besten man legt oben erwähnte Tablette dem Anschreiben bei. Zudem muss deutlich herrausgestellt werden das bei einer Ablehung dieses Vergleichsangebotes eine Verbraucherinsolvenz als letzte Möglichkeit übrig bleibt. Dies würde dann jedoch nicht nur weitere Kosten verursachen, sondern auch den Beginn der Rückzahlung hinauszögern. Am Ende kommt für die Gläubiger das gleiche raus wie nun hier nach diesem Plan angeboten. Mit der Offenlegung der anderen Gläubiger und der dortigen Verbindlichkeiten müsste dies dann jedem klar sein.

 

Ablehnung?

Es sei jedoch gesagt das nicht jeder Gläubiger darauf eingehen wird. Auch wenn für jeden normaldenkenden Menschen die Argumente im vorherigen Abschnitt einleuchten dürften. Bei einer Ablehnung kann man mit dem betreffenden Gläubiger jedoch nachverhandeln. Zwar wird bei der monatlichen Rate sicher keine Luft mehr sein, aber man könnte evtl. die Laufzeit von 6 Jahren verlängern, und somit insgesamt mehr zurück zahlen. Jedoch dürfen die anderen Gläubiger dann davon nichts erfahren. :-)
Sollte jedoch trotzdem keine Einigung zustande kommen, wird dem Schuldner nichts anderes übrig bleiben als die Verbraucherinsolvenz in Anspruch zu nehmen.
Wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, und nur einer lehnt den außergerichtlichen Vergleich ab, kann es jedoch passieren das der Insolvenzrichtiger für den einen Gläubiger zustimmt, und somit der Vergleich doch noch zustande kommt.

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Verbraucherinsolvenz

Wenn ein außergerichtlicher Einigungsveruch fehl schlägt, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Dazu berechtigt sind Rechtsanwälte und Schuldnerberatungsstellen. Ich will jetzt hier nichts ins Detail gehen, aber kurz zusammen gefasst: Wenn das Insolvenzverfahren läuft, wird das pfändbare Einkommen an die Gläubiger abgeführt, und wie oben beschrieben verteilt. Nach 6 Jahren endet diese Rückzahlung und ein Jahr der sogenannten Wohlverhaltensphase beginnt. In dieser Zeit darf man sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Wobei man sagen muss das das Verfahren in der Schufa ersichtlich ist und man ohnehin kaum einen Kredit oder ähnliches mehr bekommen würde.

 

Schlusswort

Die hier erklärte Vorgehensweise wird auch von den Schuldnerberatungsstellen angewandt, Wer die Möglichkeit hat sich von einer Schuldnerberatungsstelle helfen zu lassen, sollte dies nutzen. Nur leider dauert es oft viele Monate bis man einen Termin bekommt, weil die Beratungsstellen sehr überlaufen sind. Bevor jedoch der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, sollte man selber aktiv werden. Alle Kopf-in-den Sand-Stecker sehen hier, das es trotzdem einen Ausweg aus einer aussichtslosen Situation gibt. Wichtig ist nur, das man offensiv mit der Sache umgeht. Und das man auch draus lernt für die Zukunft. :-)

 

Vorsicht

Wie in allen Bereichen des Lebens gibt es auch hier schwarze Schafe die sich als Schuldnerberater anbieten, sich ihre Dienste jedoch bezahlen lassen. Leider haben diese dubiose Figuren oft Erfolg weil sie genau wissen wie sie Schuldner, die unter Druck stehen (Inkassobüros, Gerichtsvollzieher), anpacken müssen. Sie spielen sich als helfer auf, wollen am Ende aber nur den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen die ohnehin keins mehr haben.

Hier sagte ich ganz klar: FINGER WEG! Auch dubiose Kreditvermittler die Hilfe versprechen, dann aber noch zusätzliche (unsinnige) Verträge abschließen wollen oder eine Bearbeitungsgebühr verlangen, sind genauso vor die Türe zu setzen.

Schuldnerberatungsstellen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas) oder Sozialämter betreiben diese. Und wer seine finanziellen Probleme mit einem kleinen Kredit in den Griff kriegen kann, aber bereits negative Schufaeinträge hat, kann sich an seriöse Kreditvermittler wenden, die keine Vorkosten verlangen. Alles andere ist nur Abzocke und sollte in großem Bogen gemieden werden! Dennoch möchte ich sagen das man möglichst ohne Kredite leben sollte. Das heißt, nur das Geld ausgeben das man auch tatsächlich zur Verfügung hat. Für größere Anschaffungen gibt es das gute alte Sparbuch. Das ist nicht nur sicherer, sondern man spart sich auch die teuren Kreditzinsen.